Ernährungsfachkräfte: Digitale Patientenakte als wichtige Hilfe
Neun von zehn Bundesbürgern wollen direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten, über die Arztpraxen, Kliniken oder andere Gesundheitseinrichtungen verfügen. Das hat eine aktuelle Umfrage des Digitalverbandes Bitkom ergeben. Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass Gesundheitsdaten auf Wunsch des Patienten in einer elektronischen Akte gespeichert werden. Der Patient soll dabei selbst entscheiden können, welche Informationen gespeichert werden und wem er diese zugänglich machen will. Die digitale Akte, über die der Patient verfügt, wäre auch für Ernährungsfachkräfte und Mitglieder anderer Gesundheitsberufe eine wichtige Hilfe.
Gesundheitsdaten umfassen unter anderem Diagnosen von Ärzten, Laborergebnisse, OP-Berichte oder Röntgenbilder. „Die Patienten wollen endlich selbst Herr ihrer persönlichen Gesundheitsdaten werden“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in der aktuellen Pressemeldung. „Die Daten von Patienten liegen an den unterschiedlichsten Stellen und es ist für die Behandelten nicht immer leicht, überhaupt an sie heranzukommen.“
Recht auf die eigenen Daten
Informationen aus einer Behandlungsakte können zum Beispiel bei einem Arztwechsel oder bei ergänzenden Behandlungen – z.B. im Rahmen einer Ernährungstherapie – notwendig sein. So kann sich der jeweilige Behandler anhand der Krankengeschichte sowie aktueller Befunde und Verordnungen ein besseres Bild über den Gesundheitszustand des Patienten machen. Die Behandelten haben laut Bundesdatenschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht, jederzeit und „unverzüglich“ ihre Patientenakte einzusehen. Auf Wunsch müssen Kopien oder Ausdrucke angefertigt werden, die allerdings kostenpflichtig sind. Rohleder: „Arztpraxen und Kliniken sollten die Einsicht in die Behandlungsakte zu einem selbstverständlichen Service für ihre Patienten machen.“
Digitales Patientenfach soll kommen
Als wichtigen Schritt in diese Richtung sieht der Verband das E-Health-Gesetz, das auch die Schaffung eines digitalen Patientenfachs vorsieht. Damit können die Nutzer eigenverantwortlich Gesundheitsdaten verwalten. Dazu zählen Daten aus medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, deren Speicherung sie zustimmten, sowie eigene Daten, die sie zum Beispiel mit Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps sammelten. Die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs sollen im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte bis 2018 geschaffen werden.
docFood meint
Aktuelle Laborwerte und ärztliche Befunde sind gerade in der Ernährungstherapie wichtige Voraussetzungen für zielgerichtete Behandlung. Bei Diabetes, metabolischem Syndrom, gastrointestinalen Erkrankungen und Beschwerden und vielen anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen muss die Beratungskraft zwingend den Status Quo des Klienten kennen. Patienten kommen derzeit jedoch ganz ohne oder mit unvollständigen bzw. veralteten Befunden in die Sprechstunde der Ernährungsfachkraft. Bis die Daten aktualisiert bzw. vervollständigt sind, vergeht oft wertvolle Zeit. Die digitale Patientenakte – so sie denn kommt – wäre hier ein enormer Fortschritt und eine große Hilfe.
Dr. Friedhelm Mühleib