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Lebensmittelklarheit: Produktbeschwerden helfen

Grasende Kühe auf der Milchpackung, Hinweise auf Produkteigenschaften, die eigentlich selbstverständlich sind oder missverständliche Angaben, die Liste der Verbraucherbeschwerden ist lang. In den zwei Jahren, die das Internetportal “lebensmittelklarheit.de” der Verbraucherzentralen nun online ist, wurden über 360 Lebensmittel veröffentlicht, von denen sich Verbraucher getäuscht fühlten. Von den aus Sicht der Verbraucherzentralen zu Recht bemängelten Produkten wurden 30 Prozent durch die Hersteller geändert.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass in punkto Kennzeichnung nicht noch weiterer Verbesserungsbedarf bestünde.
 

Ziele von “Lebenmittelklarheit”

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen bietet Informationen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln” gefördert. Die Plattform soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich zu Wort zu melden, wenn sie sich durch die Angaben oder die Aufmachung von Produkten getäuscht fühlen. Die Verbraucherschützer prüfen und beantworten jede Produktmeldung. Stellt sich heraus, dass die Beschwerde begründet ist, wird das Herstellerunternehmen benachrichtigt. So spiegeln die Produktmeldungen die Meinungen der Verbraucher an die Hersteller zurück. Ein Teil des Projektes ist zudem die begleitende Verbraucherforschung, die wichtige Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung schaffen soll.
 

Erfolge von “Lebensmittelklarheit”

Seit der Onlinestellung vor zwei Jahren haben rund 7.300 Verbraucher der Redaktion von “Lebenmittelklarheit” Produkte gemeldet, von denen sie sich getäuscht fühlten. Über 360 Lebensmittel wurden auf den Internetseiten veröffentlicht, entweder unter „Getäuscht?“, „Geändert“ oder „Erlaubt!“. An erster Stelle der Beschwerden standen Zutaten, die nicht in der angepriesenen Menge im Produkt steckten. Nicht zur Veröffentlichung geeignet waren zum Beispiel Meldungen, in denen es um falsche Gewichtsangaben oder um Hygienemängel ging, weil hier das Eichamt bzw. die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Rund ein Drittel der gemeldeten Produkte, für die die Verbraucherzentrale ein Täuschungspotenzial sah, wurden mittlerweile von den Anbietern geändert. Jedoch bedeutet eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung noch nicht in jedem Fall, dass diese optimal ist. Die Verbraucherzentrale aktualisiert und bewertet die Produktveränderungen.
 

Tipp von Doc Food

Wenn Sie sich von der Aufmachung oder der Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, dann zögern sie nicht, es der “Lebensmittelklarheit”-Redaktion zu melden. Sollte es tatsächlich Täuschungspotenzial besitzen, tragen Sie mit Ihrer Beschwerde zu mehr Verbraucherschutz bei!

Bildquelle: Gabi Schoenemann / pixelio.de

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