Vorsicht bei Eiern mit Sprung

Uups – hat der Hase wieder mal ein Osterei unsanft behandelt. Jetzt hat die Schale doch tatsächlich einen Sprung. Da freut sich das Innere des Eies gar nicht: Durch Sprünge, Risse oder Löcher in der Schale können Keime eindringen und schnell zum Verderb gekochter und bemalter Eier führen – darauf weist das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hin.
 
Da hilft nur noch eins – und mag die Bemalung noch so kunstvoll sein: unverzüglich essen!
 
Lose Ware: Haltbarkeit nicht erkennbar
Weil gefärbte und gekochte Eier inzwischen nicht nur zu Ostern Saison haben, sondern ganzjährig – z.B. für Picknicks – beliebt sind, empfiehlt das LAVES:  Nach dem Kauf sollten die bunten Eier im Kühlschrank aufbewahrt werden. Kartons mit solchen Eiern sind neben Informationen zu Herkunft, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und verwendeten Farbstoffen häufig auch mit einem Kühlhinweis versehen. Allerdings fehlen bei lose verkauften Eiern in der Regel diese Angaben, da diese Ware nicht kennzeichnungspflichtig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, bis wann die Eier noch haltbar sind und woher sie stammen. Solche Eier sollten nach dem Kauf möglichst bald verzehrt werden und nicht lange gelagert werden.
 
Bunte Eier – mit Vorsicht genießen und bald verbrauchen
Dass die bunten Eiern mit Vorsicht zu genießen und schnell zu verbrauchen sind, legen auch die aktuellen Untersuchungen des LAVES nahe: Das Amt hat vor Ostern 39 Proben von eingefärbten Hühnereiern unter die Lupe genommen. Bei den Untersuchungen wurde die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums geprüft. Außerdem wurde die Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen untersucht. 25 Proben blieben ohne Beanstandung, elf Proben hatten am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) deutliche Mängel: hefig-gärig, teilweise auch faulig im Geruch und verschimmelt. Ein weiteres Ei war bereits vor Ablauf des MHD nicht mehr in Ordnung: Es musste als verdorben beurteilt werden. Bei zwei Proben wurde ein nicht zugelassener Trägerstoff für die Lebensmittelfarbe verwendet. Die hohe Anzahl von Beanstandungen nimmt das LAVES zum Anlass, die Untersuchungen für 2016 auch nach Ostern fortzusetzen.
 
Tipp von docFood
Gelegentlich beschweren sich Verbraucher über blau-grün verfärbte Daotter bei gekochten Eiernm. Das ist nicht schädlich und führt auch geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als 10 Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Besorgnis oder Beanstandung besteht bei solchen Verfärbungen nicht.

 Redaktion docFood

Quelle: LAVES

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