Bier: das deutsche Reinheitsgebot

Die erste Version des deutschen Reinheitsgebots stammt aus dem Jahr 1516. Der Bayernherzog Wilhelm IV. schrieb damals vor, aus welchen Zutaten Bier hergestellt werden durfte: „Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ Damit erließ er das erste Lebensmittelgesetz der Welt, das heute immer noch gültig ist.
Allerdings haben die gesetzlichen Vorgaben für die Bierbrauerei in den letzten Jahrhunderten einige Anpassungen erfahren.

Anpassungen für das deutsche Reinheitsgebot

Die Angabe “gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516”, mit der Brauereien gerne werben, stimmt heute eigentlich nicht mehr so ganz. Denn der ursprüngliche Gesetzestext wurde kontinuierlich fortgeschrieben und ergänzt. Die Vorgaben, nach denen deutsche Bierbrauer heute ihr Bier brauen, beziehen sich auf das Reinheitsgebot von 1906. Dort ist auch die Hefe erwähnt, die zu Zeiten von Wilhelm IV. noch völlig unbekannt war. Außerdem wurde näher bestimmt, dass nicht Gerste, sondern Gerstenmalz eingesetzt werden muss. Um dieses herzustellen, wird das Getreide zuerst künstlich zum Keimen gebracht und dann getrocknet. Auch dieses Gesetz wurde entsprechend der technischen Neuerungen bei der Bierherstellung ständig aktualisiert. Die neueste Vorschrift ist das “vorläufige Biergesetz” aus dem Jahr 1993. Hierin wird das Reinheitsgebot erneut fixiert. Darüber hinaus ist festgelegt, dass ein Getränk nur als „Bier“ vermarktet werden darf, wenn es keine anderen Zutaten zu seiner Herstellung verwendet wurde. Davon abweichend ist es aber zum Beispiel erlaubt, obergärigem Bier Zucker zuzusetzen. Auch der Hopfen darf als Hopfenextrakt zum Einsatz kommen.

Zusatzstoffe im Bier

Laut der europäischen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind seit 1998 auch bestimmte Zusatzstoffe in Bier erlaubt. Diese müssen jedoch auf dem Etikett ersichtlich sein. Und natürlich darf hier nicht mit „nach deutschem Reinheitsgebot gebraut“ geworben werden. In der Praxis hat dies in Deutschland aber keine Bedeutung, weil deutsche Bierbrauer ausschließlich nach dem deutschen Reinheitsgebot brauen. Zwar gibt es hierzulande einige ausländische Biere zu kaufen, die aus anderen Zutaten hergestellt wurden als Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist momentan noch gering, weil Biertrinker in Deutschland meist auf dem Reinheitsgebot bestehen. Kritiker prognostizieren aber eine wachsende Bedeutung der Bier-Varianten aus dem Ausland, weil sie eine vielfach größere Auswahl an Geschmacksnuancen bieten.
 
Bildquelle: Matthias Mittenentzwei / pixelio.de
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