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Süßstofftabletten für den Kaffee

Süßstoffe: Namen, Nummern, Eigenschaften

Wussten Sie, dass es in der EU etwa zehn zugelassene Süßstoffe gibt? In vielen Produkten kommen sie als Mischungen vor. Wer Süßstoffe verwendet, weiß also gar nicht immer genau, was er da zu sich nimmt. Wir haben für Sie eine Übersicht über die in Deutschland gängigen Süßstoffe zusammengestellt. Enthält ein Produkt Süßstoffe, müssen diese im Zutatenverzeichnis aufgelistet sein. Entweder steht da der Name des Stoffes oder – stellvertretend – seine E-Nummer.Beginnt diese mit einer 9, handelt es sich i.d.R. um einen Süßstoff.
Saccharin (E 954) ist der älteste bekannte Süßstoff. Er findet sich v.a. in Getränken, Süßwaren und Kaugummi. Um den Geschmack zu verbessern, wird Saccharin oft in Kombination mit Cyclamat eingesetzt. Der Mensch scheidet den Stoff unverändert wieder aus. Saccharin kann problemlos zum Backen und Kochen verwendet werden und liefert keine Energie.
Auch Cyclamat (E 952) wird nicht verdaut und unverändert ausgeschieden. Es wird gemischt mit anderen Süßstoffen als Tabletten, Streu- und Flüssigsüße verkauft. Anders als bei vielen anderen Süßstoffen tritt bei Cyclamat kein unangenehmer Nebengeschmack auf.
Acesulfam K (E 950) verstärkt andere Aromen. Es wird nur industriell verwendet, d.h. Sie können nur fertige Lebensmittel mit diesem Süßstoff kaufen. Wie Saccharin wird es in Kombination mit anderen Süßstoffen eingesetzt und ist hitzebeständig.

Übersicht über die gängigen Süßstoffe: Tabelle mit Backeigenschafte, Süßkraft und ADI

Übersicht über die gängigen Süßstoffe. Quelle: Das Reformhaus-Fachlexikon


Aspartam (E 951) enthält im Gegensatz zu den anderen Süßstoffen geringe Mengen Energie. Grund dafür ist seineZusammensetzung aus zwei Eiweißbausteinen, die im Darm aufgespalten werden. Einer der Bausteine ist die Aminosäure Phenylalanin. Sie wird von Menschen mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) nicht vertragen. Daher müssen aspartamhaltige Produkte mit dem Hinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet sein. Für gesunde Menschen ist Aspartam unbedenklich, es hinterlässt keinen bitter-metallischen Nachgeschmack und wird hauptsächlich in kalorienreduzierten Getränken eingesetzt. Aspartam ist nicht zum Kochen und Backen geeignet, da es weder hitze- noch lagerstabil ist.
Auch Thaumatin (E 957) liefert Energie. Für Thaumatin und Aspartam gilt aber: Die eingesetzte Menge ist so gering, dass der Energiegehalt zu vernachlässigen ist. Thaumatin verstärkt ebenfalls Aromen, hat aber auch einen lakritzartigen Eigengeschmack. Es ist ein Naturprodukt, das aus der westafrikanischen Katemfe-Pflanze isoliert wird und als generell unbedenklich gilt. Thaumatin ist geeignet für Produkte, die stark erhitzt werden, und wird daher z.B. in Heißgetränken oder Soßen verwendet.
Neohesperidin DC (E 959) wird aus der Schale der Bitterorange gewonnen und hat einen unangenehmen Nebengeschmack. Es wird daher nur industriell verarbeitet und mit anderen Süßstoffen gemischt. Neohesperidin DC unterdrückt bittere Aromen, ist hitzestabil und wird gern Lebensmitteln wie Kaugummi, Erfrischungsgetränken und Eis zugesetzt.
Darüber hinaus sind in der EU – und damit auch in Deutschland – die Süßstoffe Advantam, Aspartam-Acesulfamsalz, Neotam und Sucralose zugelassen.