Rübenkraut: Rheinische Spezialität aus Zuckerrüben

Rübenkraut ist die rheinische Bezeichnung für Zuckerrübensirup. Der süße Brotaufstrich entsteht nicht etwa als Nebenprodukt der Zuckerherstellung, wie häufig vermutet wird, sondern wird aus der ganzen Rübe gewonnen. Seit 2012 steht der rheinische Zuckerrübensirup als Produkt mit “geschützter geografischer Angabe” unter dem Schutz der EU.
Bevor die Runkelrübe als preiswerte Alternative zum teuren Zuckerrohr für die Zuckergewinnung entdeckt wurde, verwendete man sie als Gemüse (Kraut). Im Rheinland wurde auch der später hergestellte Sirup “Kraut” genannt, rheinisch “Krut”.
 

Herstellung von Rübenkraut

Rübenkraut entsteht durch Eindicken von Rübensaft. Dieser wird aus den gekochten Rübenschnitzeln gepresst, ohne jeglichen Einsatz von chemischen Stoffen. Dem Rübensaft wird durch Dämpfen über mehrere Stunden Wasser entzogen, bis die dickliche Konsistenz erreicht ist. Beim Dämpfen kommt es zu einer chemischen Reaktion, vor allem der Zuckerstoffe, durch die der Zuckerrübensirup seine dunkelbraune Farbe und das köstliche Aroma bekommt, so ähnlich wie bei der Karamellisierung von Zucker. Das fertige Rübenkraut ist also ein reines Naturprodukt, das alle Inhaltsstoffe der Zuckerrübe enthält. Auch auf den Einsatz von Konservierungsstoffen kann verzichtet werden, bevor der leckere Sirup abgefüllt wird, zum Beispiel in die bekannten gelben Becher des “Grafschafter Goldsaft”.
 

Geschützte geografische Angabe von Rübenkraut

Im Jahr 2004 haben drei alteingesessene Familienunternehmen, die schon über mehrere Generationen nach traditionell überlieferten Rezepten Rübenkraut, daneben auch Apfel- und Birnenkraut, im Rheinland herstellen, die “Schutzgemeinschaft Rheinischer Zuckerrübensirup und Rheinisches Apfelkraut” gegründet. Das gemeinsame Ziel von Apfel- und Rübenkrautfabrik Spelten, Wilhelm Koppers Krautfabrik und der Grafschafter Krautfabrik Josef Schmitz KG ist es, die rheinischen Spezialitäten als handwerklich hergestellte Lebensmittel zu kommunizieren und zu vermarkten. Dabei hilft das gelb-blaue EU-Siegel “geschützte geografische Angabe” (g.g.A.), das die Produkte seit 2012 tragen dürfen. So sind sie auch vor Nachahmern geschützt.
 

Tipp von docFood

Rübenkraut schmeckt nicht nur als Brotaufstrich, sondern wird auch gerne zum Kochen und Backen verwendet. Zum Beispiel verleiht er Vollkornbrot und Pumpernickel die dunkle Farbe und den süßlichen Geschmack. Beim rheinischen Sauerbraten ist Zuckerrübensirup nicht nur im Rheinland ein Muss. Schauen Sie doch mal in unserer Rezept-Rubrik!
 
Bildquelle: Krautfabrik Spelten
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