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Mogelpackung des Jahres: The Winner is EVIAN

And the winner is: EVIAN. Dem Wasser mit dem klangvollen Namen aus dem Hause DANONE  ist eine zweifelhafte Ehre zuteil geworden. Die 1,25-Liter-Flasche EVIAN ist „Mogelpackung des Jahres 2016“ – gewählt mit den Stimmen von knapp 9.000 Verbrauchern in einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Das Markenwasser ist beileibe kein Einzelfall. Deshalb fordert die VZ die Schaffung einer Transparenzplattform, auf der Hersteller kleinere Füllmengen melden müssen.
 
„Rasanter Preisanstieg unverfroren umgesetzt“ so begründen die Verbraucherschützer die Kür des Siegers. „Danone Waters hatte die Füllmenge der Evian-Flasche im April 2016 von 1,5 auf 1,25 Liter reduziert; gleichzeitig wurde der Preis für das Mineralwasser im Handel angehoben. Unterm Strich betrug die teils versteckte Preiserhöhung in einigen Supermärkten bis zu 50 Prozent. Viele Verbraucher fanden diesen rasanten Preisanstieg anscheinend besonders unverschämt, haben aber wohl auch wegen der Unverfrorenheit, mit der Danone Waters vorging, für Evian gestimmt.“

 

Jährlich mehr als 1000 Beschwerden

Was hier passiert, hat System, nicht nur bei DANONE. Das zeigen die Mitbewerber auf den Plätzen. Dort drängeln sich die großen und bekannten Marken um die Ränge: Choco Crossies von Nestle landen nur knapp abgeschlagen auf Platz zwei, gefolgt von Crunchips von Bahlsen und Miracoli Pasta Sauce von Mars. Mogelpackungen, bei denen der Inhalt einer Verpackung schrumpft, während der Preis des Produkts meist unverändert bleibt, haben System in der Lebensmittelwirtschaft, wie die VZ betont: „Jedes Jahr erhalten wir weit mehr als tausend Beschwerden zu Mogelpackungen.“ Dokumentiert werden diese Beschwerden in der Mogelpackungsliste der VZ unter Nennung der Namen von Produkt und Hersteller.

 

VZ sieht Politik in der Pflicht

Die Beteiligung von fast 25.000 Verbraucher an der Aktion zeigt den großen Ärger der Konsumenten, die durch die Mogelpackungen permanent mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden, konstatiert die VZ und fordert Konsequenzen: „Da Hersteller und Handel die Tricksereien nicht von sich aus beenden, ist es an der Zeit, dass die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher verbessert. Wir brauchen eine Transparenzplattform, auf der Hersteller vorab kleinere Füllmengen melden müssen.“

 

docFood meint

Die Forderung der VZ nach einer Transparenzplattform für Produkte, bei denen die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis geändert wird – zur Not mit dem entsprechenden politischem Druck – ist mehr als berechtigt. Wer Markenprodukte einkauft, will nicht jedesmal die Zutatenliste und das Füllgewicht kontrollieren. Er verlässt sich selbstverständlich darauf, dass in der Packung auch heute drin ist, was er gestern noch gekauft hat. Mogelpackung – das hört sich nach einer kleinen Schummelei an – man könnte es auch als bewusste Täuschung bezeichnen. Damit muss unbedingt Schluss sein.

Friedhelm Mühleib

Lebensmittelkennzeichnung – was drauf ist, muss drin sein

Wenn Himbeeren und Vanille auf der Verpackung abgebildet sind, müssen Himbeeren und Vanille auch drin sein, so urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass im Produkt Zutaten vorhanden sind, die tatsächlich fehlen, heißt es in dem Urteil. Das gilt selbst, wenn die Inhaltsstoffe in der Zutatenliste richtig genannt werden.
Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eine Irreführung der Verbraucher künftig zu vermeiden.
 

Lebensmittelhersteller müssen umdenken

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Teekanne verklagt, weil auf der Packung des Früchtetees “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” Bilder von Himbeeren und Vanille zu sehen sind. Außerdem heißt es dort, “Früchtetee mit natürlichen Aromen”, “Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack” sowie “nur natürliche Zutaten”. Tatsächlich enthält der Tee weder natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere noch daraus gewonnene Aromen. Das “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” ist zwar mittlerweile vom Markt verschwunden, aber auch andere Lebensmittelhersteller müssen nun umdenken und dürfen nur auf der Verpackung abbilden, was tatsächlich im Produkt drin ist. Damit ist wieder ein wichtiger Schritt getan gegen die Täuschung der Verbraucher und für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bereits im Dezember 2014 ist die überarbeitete Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) in Kraft getreten, die einige Verbesserungen für Verbraucher enthält.
 

Neue Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel

Zu den Neuerungen gehören z.B. die Angaben von Allergenen auch auf loser Ware und die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel-Imitate. Außerdem wird die Nährwertkennzeichnung ab Ende 2016 für alle verpackten Lebensmittel verpflichtend sein. Sie regelt genau, welche Inhaltsstoffe angegeben werden müssen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils pro 100 mg oder 100 ml. Zudem muss die Schrift auf den Verpackungen eine Mindestgröße haben. Wer eingefrorenes und wieder aufgetautes Fleisch kauft, erkennt dies in Zukunft am Einfrierdatum “eingefroren am…”. Aus Sicht des vzbv ist die Kennzeichnung durch die neue Lebensmittel-Informationsverordnung in einigen wichtigen Punkten zwar transparenter geworden, in anderen gibt es aber immer noch reichlich Verbesserungsbedarf.
 

Tipp von docFood

Wer informiert ist und die Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln aufmerksam studiert, der ist meist gefeit vor irreführenden Informationen. Eine gute Übersicht über die neuesten Regelungen bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die in vielen Supermärkten ausliegt und die man hier herunterladen kann: www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung
Einen kritischen Blick auf die Regelungen wirft die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: EU-Lebensmittel-Informationsverordnung – wichtige Änderungen im Überblick

Melanie Kirk-Mechtel

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Verbraucherzentrale mahnt Datenkraken ab

Die Ausspähung unserer Daten nimmt ungeahnte Ausmaße an – und kaum einer merkt es. Für Nivea, Kik und vier weitere große Unternehmen gibt es wegen übermäßigen Datenhungers nun von der Verbraucherzentrale NRW statt Likes den Stinkefinger – in Form einer Abmahnung.
Die Begründung: Die sechs Marken oder Unternehmen hätten auf ihren Websites den “Gefällt mir”-Button von Facebook nicht datenschutzkonform eingebaut. Die Folge: Facebook verfolgt jeden Klick der User auf den entsprechenden Seiten mit, ohne dass diese das wissen.
 

Darf ein Unternehmen den “Gefällt mir”-Button auf seiner Webseite integrieren?

Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW beantwortet die Frage mit einem klaren “Nein”, denn “schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons liest das soziale Netzwerk automatisch bei jedem bloßen Aufruf dieser Seiten mit. Darüber werden Besucher jedoch vorher weder ausdrücklich informiert noch können sie der Datenweitergabe widersprechen”, so die Auffassung der VZ. Wenn mit dem Einfügen der Buttons zu sozialen Netzwerken alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landet, schlagen die Unternehmen, so die VZ, “eine Brücke zu Facebook, die im Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung endet.” Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das unlauteres Geschäftsgebaren sowie ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Außerdem enttäuschen diese Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, die nicht damit rechneten, dass sie allein schon durch den “Gefällt mir”-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden.
 

Tipp von docFood:

Wer auf Webseiten mit Facebook-“Gefällt mir”-Button nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, sollte sich klar darüber sein, dass diese Aktivitäten dann sofort auch von Facebook mitgelesen werden. Wer das nicht will, sollte auf Seiten setzen, die sich fürs Mögen und Teilen auf einen herkömmlichen Link zu Facebook beschränken. Wer diesen Link dann gezielt anklickt, der kann davon ausgehen, dass die Datensammlungsmaschine erst damit aktiviert wird.
Ein kurzes Video zu diesem Video finden Sie hier: Warum widerspricht der Like-Button von Facebook dem Datenschutz?

Friedhelm Mühleib

Quelle: VZ NRW

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