Ernährungsberatung: Heilmittel adieu!

Ein herber Schlag für viele Ernährungsfachkräfte in Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat die Ernährungsberatung als Heilmittel abgelehnt. Vor allem beim Verband der Diätassistenten (VDD), der seit Jahren für die Anerkennung gekämpft hat, ist die Enttäuschung groß. In einer ersten Stellungnahme des VDD heißt es: „Sachverstand und Patientenwohl finden offenbar dort Grenzen, wo es um spezielle Interessen geht. Leidtragende sind die Patienten, die nicht adäquat mit einer lebenswichtigen Ernährungstherapie versorgt werden können.“
Die Diättherapie und Ernährungsberatung wurden vom Bundessozialgericht im Jahre 2000 in einem Grundsatzurteil als Heilmittel anerkannt. Das Gericht hat den G-BA darin aufgefordert, die Aufnahme der Ernährungsberatung als verordnungsfähiges Heilmittel in den Leistungskatalog zu prüfen. Diese Prüfung hat jetzt 15 Jahre in Anspruch genommen und endet wie damals – mit einer Ablehnung!
 
Enttäuschung und großes Unverständnis
In der aktuellen Pressemeldung des VDD heißt es: „15 Jahre hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gebraucht, um die Entscheidung des Bundessozialgerichtes umzusetzen und die Ernährungsberatung als Heilmittel inhaltlich zu prüfen. Bitter das Ergebnis: Der G-BA kam zwar zu dem Schluss, dass bei angeborenen Stoffwechselstörungen (z.B. Phenylketonurie) und Mukoviszidose eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist. Doch aus der Aufnahme der Ernährungsberatung in die Heilmittelrichtlinie wurde bei der heutigen Sitzung trotzdem nichts. Sie scheiterte am Widerstand von Ärzteschaft und Krankenkassen. Eine große Gefahr für die Patientensicherheit, denn die adäquate Versorgung ist künftig nicht sichergestellt!“
„Wer eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung wie PKU hat oder an Mukoviszidose erkrankt ist, dem kann Ernährungsberatung bislang nicht als krankenkassenfinanziertes Heilmittel verordnet werden. Die Patientenvertreter im zuständigen G-BA hatten deshalb beantragt, die ambulante Ernährungsberatung bei angeborenen seltenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose in die Heilmittelrichtlinie aufzunehmen.“
 
Entscheidung nicht nachvollziehbar
„Trotzdem wurde die Aufnahme der Ernährungsberatung in die Heilmittelrichtlinie abgelehnt. Dabei stimmten die drei unparteiischen Mitglieder des G-BA eindeutig für den Antrag der Patientenvertreter und die Aufnahme der Ernährungsberatung in die Heilmittelrichtlinie. Doch sie wurden von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV/SV) überstimmt. Mit großer Enttäuschung und Ernüchterung hat der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.“ VDD-Präsidentin Ina Lauer und Doris Steinkamp, VDD-Beauftragte für das Heilmittel Ernährungsberatung, kritisieren die Entscheidung. „Der Beschluss des G-BA ist in unseren Augen nicht zu begründen und nicht nachvollziehbar“
Quelle: VDD
Kontakt: Geschäftsstelle VDD Essen | Ina Lauer, Präsidentin des VDD | Telefon 0201-946 853 70.

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