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Gelenkmittel? Kannst Du vergessen!

Wenn’s draußen feucht und kalt wird, beginnen die Knochen zu knirschen und die Gelenke zu schmerzen – und das bei Weitem nicht nur Ü 60. Häufig fängt das große Reißen in den Knochen schon in den Vierzigern und Fünfzigern an. Wenn einem derart Übles widerfährt, ist das schon den Versuch mit einem der zahlreichen Nahrungsergänzungsmittel wert, die zur Linderung entsprechender Beschwerden angepriesen werden – oder?
 
Die Verbraucherzentralen haben nun 25 Präparate aus dem derzeitigen Produktangebot in einem Marktcheck untersucht, mit vernichtendem Ergebnis. Die Bewertungen der untersuchten Produkte durch die Verbraucherschützer reichen von wirkungslos bis riskant.
 

Gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so die Werbung der Hersteller. Zu diesem Versprechen stellen die Verbraucherschützer zusammenfassend fest:

  • Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
  • Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Hauptwirkstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben.
  • Besonders Produkte aus dem Internet verheißen aber oft mehr gesundheitlichen Nutzen als belegt und erlaubt ist.
  • Bei bestimmten Krankheiten und Allergien können die Mittel sogar gefährlich sein.

 

Wirkung ist nicht nachgewiesen

Die EU verbietet die Bewerbung von Glucosamin und Chondroitin mit Gesundheitsversprechen, weil die gesundheitliche Wirkung nicht bewiesen ist. Doch nach den Ergebnissen der Verbraucherzentrale halten sich bei weitem nicht alle Anbieter an dieses Verbot. Besonders Produkte aus dem Internet verheißen den Erkenntnissen der Tester zufolge oft mehr gesundheitlichen Nutzen als belegt und erlaubt ist. So fanden die Verbraucherschützer im Rahmen des Projekts „Klartext Nahrungsergänzung“ bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht demnach auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte.
 

Gesetzliche Höchstmengen fehlen

Die Verbraucherzentralen mahnen des weiteren an: „Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. Die Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrieben sind.“ Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.
 

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle

Um mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen im Einzelnen:

  • Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.
  • Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in größerem Umfang zu ahnden.
  • Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.
  • Verbraucher müssen besser über mögliche Risiken und wirksame Alternativen wie das Vermeiden von Übergewicht und regelmäßige Bewegung aufgeklärt werden.

Den ausführlichen Ergebnisbericht mit einer Übersicht der untersuchten Produkte (S. 23 – 25) können Sie hier herunterladen.

Dr. Friedhelm Mühleib

Quelle: Marktcheck der Verbraucherzentralen

Jetzt Butter für Weihnachten hamstern!

Wussten Sie schon, dass man Butter hervorragend einfrieren kann? Vielleicht sollten Sie schon mal ein Fach ihrer Truhe für Butter reservieren. Denn derzeit ist das köstliche Milchfett nicht nur teurer denn je – die Preise drohen zudem immer weiter zu steigen. Die Lage an der europäischen Butterfront ist derart dramatisch,  dass der Chef des dänisch-schwedischen Molkereikonzerns Arla in London die britische Bevölkerung noch kürzlich davor gewarnt hat, dass vor Weihnachten die Butter knapp werden könnte.
 
Im August hat sich der Steilflug der Butterpreise fortgesetzt. Dieser hatte im Juli eine kurze Pause eingelegt. Zuletzt zogen die Preise erneut an und erreichten damit eine neue Rekordhöhe. Sogar bei den Discountern hat inzwischen das billigste 250g-Päkchen die Schallgrenze von zwei Euro erreicht.
 

Geht ab wie geschmiert: Der Butterpreis

Markenbutter hat diese Marke bereits um einiges hinter sich gelassen: Die Päckchen einer bekannten irischen Buttermarke im Kühlregal unserer Supermärkte sahen immer schon wie kleine Goldbarren aus. Gefühlt nähert sich nun auch ihr Preis dem des Goldes. Der Preis für ein Päckchen Markenbutter hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt. Wenn aktuell die Lebenshaltungskosten steigen, ist diese Entwicklung besonders von den Lebensmittelpreisen getrieben. Milch und Milchprodukten, allen voran die Butter, spielen dabei eine wichtige Rolle – und ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Vergessen sind die Demonstrationen der Milchbauern, die noch vor Jahresfrist auf die Straße gingen, um gegen die Dumpingpreise für ihre Milch zu protestieren. Genau diese Dumpingpreise sind einer der Gründe dafür, warum die Verbraucher nun zur Kasse gebeten werden.
 

Gründe für das große Comeback der Butter

Als Verbraucher versteht man die Welt nicht, wenn die Butter bei Aldi plötzlich zwei Euro kostet, statt 75 Cent, wie noch im vergangenen Jahr. Was also sind die wichtigsten Gründe für die Preisexplosion bei Butter, Milch und Käse?

  • Die Regel der Marktwirtschaft, dass sich Preise übe Angebot und Nachfrage regulieren – im Fall der Butter mit dem in der Landwirtschaft üblichen gewissen Verzögerungseffekt. Sie erinnern sich: Zur Freude der Verbraucher fielen die Preise für Milch und Milchprodukte noch 2016 in den Keller, ausgelöst durch Überschüsse in der Milchproduktion. Für die Erzeuger hatte das teils dramatische sinkende Einkommen zur Folge: Milchbauern gerieten in Existenznot und mussten ihren Viehbestand teils drastisch verkleinern. Die Produktion ging dadurch so stark zurück, dass nun die steigende Nachfrage nach Milchfett nicht mehr bedient werden kann – was wiederum zur Explosion der Butterpreise führt. Verkleinerte Viehbestände lassen sich eben nicht per Knopfdruck von heute auf morgen wieder vermehren.
  • Die weltweite Nachfrage insbesondere nach Milchfett steigt. Insbesondere die Asiaten sind auf den Geschmack der Butter gekommen – allen voran die Chinesen. Im ersten Halbjahr 2017 erhöhten sich die Butter- und Butteröl-Importe allein der Chinesen um gut 20% auf knapp 5000 Tonnen.
  • Die Rehabilitation der Butter als wertvolles und geschmackvolles Speisefett, dass in Maßen genossen der Gesundheit nicht schadet, sondern eher nutzt, beginnt zu wirken: Von gesundheitlichen Ängsten befreit genießen Verbraucher zunehmend die geschmacklichen Vorteile der ‚guten‘ Butter.
  • Europäer stehen dem Palmöl zunehmend skeptisch gegenüber und meiden Produkte mit Palmöl. Im Gegenzug nimmt die Nachfrage nach tierischen Fetten stark zu.

Während die Verbraucher stöhnen, atmen die Milchviehbauern auf: Mit den Butterpreisen steigen auch die Milchpreise – wenn auch in wesentlich geringerem Ausmaß. So sind die Milchpreise seit Mitte 2016 kräftig gestiegen – im Juli 2017 erhielten Landwirte im Bundesschnitt 36,1 Cent je Liter, im Vorjahresmonat waren es gerade mal 23,2 Cent. Dabei sollte man wissen, dass die Schwelle einer gewinnbringenden Milchproduktion für die Erzeuger bei einem Preis von ca. 35 Cent pro Liter liegt.
 

Preisanstieg droht auch bei Backwaren

Wenn sich die Situation nicht bald wieder normalisiert, dürften vor allem die Preise von Produkten nach oben schießen, zu deren Herstellung viel Butter benötigt wird – dann dürften z.B. Backwaren wie Croissants, Pains au chocolat oder Brioches zu Luxusgütern werden. Doch eine Trendwende für den Butterpreis ist nach Ansicht von Milchmarktexperten derzeit nicht in Sicht. Die Verbraucher haben zwar bereits mit heftigen Sparmaßnahmen reagiert: Allein im Juni ist der Absatz von Butter in Deutschland um 18% eingebrochen. Doch das reicht wohl bei weitem nicht aus, um den Preisanstieg zu bremsen. Momentan rechnet niemand so wirklich damit, dass der Preisanstieg zum Stillstand kommt – geschweige denn, dass die Preise auch nur annährend in frühere Regionen zurückkehren könnten.
 

docFood rät

Im Licht der gegenwärtigen Entwicklung erscheint die Vision des dänischen Milchexperten, dass vor Weihnachten die Butter knapp werden könnte, gar nicht mehr so abwegig. Wer nun Sorge hat, dass die Kühltheken vor Weihnachten leergeräumt sind oder die Butter unbezahlbar wird, sollte vielleicht doch jetzt schon Vorsorge treffen und einen kleinen privaten Butterberg für die Weihnachtsbäckerei einfrieren. Die Website swissmilk.ch schreibt: „Butter lässt sich gut einfrieren. In der Gefriertruhe hält sie 10 Monate und im Gefrierfach vom Kühlschrank etwa 3 Monate. Nach dem Auftauen sollte sie schnell aufgebraucht werden. Tipp: Butter in kleineren Portionen einfrieren.“ Die Schweizer müssen’s wissen, die verstehen was von Milch. Also rein mit der Butter ins Gefrierfach, bis kein Platz mehr ist. Die 3 Monate bis Weihnachten übersteht sie dort gut. docFood liefert dann rechtzeitig passenden Plätzchenrezepte in einer Butter-Sparversion – versprochen :) !

Dr. Friedhelm Mühleib

 

Lebensmittel: Was bedeutet Reformulierung?

In jüngster Zeit ist häufiger von der ‚Reformulierungsstrategie‘ des Bundesministers für Ernährung zu lesen. Manchmal wird stattdessen auch der Begriff ‚Reduktionsstrategie‘ verwendet. Was heißt das? Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will, dass sich die Deutschen gesünder ernähren. Mit der Reformulierungs- bzw. Reduktionsstrategie will er erreichen, dass der Gehalt industriell gefertigter Lebensmittel an Zucker, Salz und Fett reduziert wird.
 
Obwohl man im Ministerium schon länger darüber nachdenkt, hat Schmidt sein Vorhaben erst in jüngster Zeit publik gemacht.
 

Strategie auf der Basis von Freiwilligkeit

„Veränderte Rezepturen für Lebensmittel mit weniger Zucker, Salz und Fett sind das Ziel einer nationalen Strategie für die Reformulierung von Lebensmitteln, die das Bundesernährungsministerium derzeit erarbeitet. Sie soll gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.“ So steht es auf der Website des Ernährungsministeriums geschrieben. Dabei will man sich zunächst auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, Brot und Brötchen (oft besonders salzhaltig), Frühstückscerealien, Joghurt- und Quarkzubereitungen (entahlten oft besonders viel Zucker) sowie Tiefkühl-Pizzen (enthalten oft sehr viel Fett) fokussieren. Der Entwurf des Ministers soll vorsehen, dass in Zusammenarbeit mit den Herstellern und der Wissenschaft die konkrete Umsetzung der Reduktionsziele und der zeitliche Rahmen erarbeitet wird. Der Bundesernährungsminister setzt also auf die Einsicht der Lebensmittelhersteller, ihre Rezepturen für Brot, Käse, Fertigprodukte aller Art usw. freiwillig zu verändern.
 

Die Reformulierung und der Glaube an das Gute

Die Absicht ist super. Der Weg erscheint schwer. Steht doch der Glaube des Ministers an das Gute im Menschen dahinter – vor allem das Gute im Denken und Handeln der Entscheider in der Lebensmittelindustrie. Schließlich heißt es weiter auf der Website des Ministeriums „Viele Unternehmen der Ernährungswirtschaft, vor allem die multinational agierenden, haben ihre Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern längst erkannt und sich verpflichtet, den Zucker-, Salz- und Fettgehalt ihrer Produkte durch eine Änderung der Rezeptur (sogenannte Reformulierung) zu reduzieren. Diesen Ansatz unterstützt das Bundesernährungsministerium mit seiner nationalen Strategie zur Reformulierung von Lebensmitteln.“
 

docFood meint

Die Botschaft hört man wohl, allein fehlt noch etwas der Glaube an das entsprechende Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen. Die Reaktionen auf die Ankündigungen des Ministers entsprechen denn auch ganz dem, was zu erwarten war: Die Industrie mault – obwohl sie ja noch keine Verpflichtung zu befürchten hat. Da weiß man die Freiwilligkeit also wenig zu schätzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hingegen begrüßt die Überlegungen des Bundesministeriums Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten den Kampf anzusagen. Die Vorschläge kämen aber viel zu spät, heißt es dort. „Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode besteht hier nur wenig Aussicht auf Erfolg. Und eine freiwillige Umsetzung erzeugt nicht genug Druck auf die Hersteller“, so Sophie Herr, Lebensmittelexpertin des vzbv. Wir von docFood wollen dem Glauben an das Gute zunächst mal eine Chance geben. Verbieten und verpflichten kann man ja immer noch. Und noch ein Tipp für Verbraucher: Fragen Sie beim Einkauf im Supermarkt doch mal nach reformulierten Produkten. Wenn niemand Bescheid weiß, den Marktleiter fragen. Der gibt die Frage an die Chefs in der Zentrale. Wenn genug Leute fragen, kaufen die dann reformulierte Produkte ein und stellen sie in die Regale. Wär doch nicht schlecht!

   Friedhelm Mühleib

Online-Einkauf von Lebensmitteln? Nein danke!

Wie werden Sie Ihre Lebensmittel in Zukunft einkaufen? Nach wie vor eigenhändig im Supermarkt oder demnächst nur noch per Online-Bestellung? Falls sie die Absicht haben, ihre Lebensmittel überwiegend auch weiterhin zu Fuß und mit allen fünf Sinnen im Laden einzukaufen, stimmen Sie mit 70% aller anderen Verbraucher überein. Das hat eine aktuelle Umfrage von FORSA im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergeben, die jetzt in Berlin von den Verbraucherschützern vorgestellt wurde.
 
Der größte Teil (70 %) der Befragten geht davon aus, auch in den nächsten 5 bis 10 Jahren seine Lebensmittel überwiegend vor Ort im Laden zu kaufen. Nur eine Minderheit (25 %) gibt an, bestimmte Waren, wie haltbare oder schwere Produkte – etwa Getränke– online kaufen zu wollen, frische Lebensmittel aber lieber weiterhin vor Ort zu besorgen.
 

Lebensmittel: Große Skepsis gegenüber Online-Einkauf  

Fast niemand (3 %) will Lebensmittel ausschließlich online kaufen – auch wenn das Angebot mit dem eines Supermarkts vergleichbar wäre. Auf die Frage, wie man den zunehmenden Online-Handel mit frischen Lebensmitteln bewertet, reagierten die meisten Befragten mit Skepsis: „Nur eine Minderheit (20 %) steht dem zunehmenden Online-Handel mit frischen Lebensmitteln positiv gegenüber. Die weit überwiegende Mehrheit (70 %) sieht diese Entwicklung eher negativ.“ Stellen die Autoren der FORSA-Umfrage fest.  Interessant dabei ist, dass die Jüngeren dem Online-Handel mit frischen Lebensmitteln genauso negativ gegenüber stehen wie ältere Verbraucher (..ausgenommen die Gruppe der über 60-jährigen, die den Online-Handel sogar zu knapp 80% ablehnt).
 

Verbraucherschützer: Qualität und Sicherheit müssen gewahrt bleiben!

Der Anteil des Online-Handel mit Lebensmitteln über verschiedene Lieferservices wie z.B. von REWE oder Kaufland am Gesamtumsatz des deutschen Lebensmittelhandels ist zwar immer noch verschwindend gering – wächst aber trotzdem stetig. Eine Entwicklung, die die Verbraucherschützer zumindest teilweise kritisch und mit Sorge sehen.  „Egal ob digital oder analog: Verbraucher müssen sich auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln verlassen können“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv und ergänzt: „Hersteller, Händler und Logistikunternehmer müssen sich jetzt auf Branchenstandards für Verpackung und Transport einigen.“ Gleichzeitig, so Müller, müsse die Lebensmittelüberwachung Lebensmittel, die über das Internet vertrieben werden, lückenlos überwachen. Verstöße müssten konsequent geahndet werden. Hierfür müsse durch entsprechende Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und EU-Ebene Rechtssicherheit hergestellt werden.
 

docFood meint

Welch ein erfreuliches Ergebnis, dass die Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Angebot im Online Handel nur sehr beschränkt vertrauen ! Wer sich seine Lebensmittel unbesehen schicken lässt, gibt ein Teil der Kontrolle über sein Essen ab. Das kann niemand wollen. Er wird auf die Dauer die Beziehung vor allem zu frischen Lebensmitteln verlieren – und damit auch die Fähigkeit zur Beurteilung ihrer Qualität. Die berechtigten Forderungen des vzbv kann man nur unterstützen. Es wäre allenfalls darüber nachzudenken, ob sie weit genug gehen, um die Sicherheit der Verbraucher ausreichend zu schützen.

Friedhelm Mühleib

Mogelpackung des Jahres: The Winner is EVIAN

And the winner is: EVIAN. Dem Wasser mit dem klangvollen Namen aus dem Hause DANONE  ist eine zweifelhafte Ehre zuteil geworden. Die 1,25-Liter-Flasche EVIAN ist „Mogelpackung des Jahres 2016“ – gewählt mit den Stimmen von knapp 9.000 Verbrauchern in einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Das Markenwasser ist beileibe kein Einzelfall. Deshalb fordert die VZ die Schaffung einer Transparenzplattform, auf der Hersteller kleinere Füllmengen melden müssen.
 
„Rasanter Preisanstieg unverfroren umgesetzt“ so begründen die Verbraucherschützer die Kür des Siegers. „Danone Waters hatte die Füllmenge der Evian-Flasche im April 2016 von 1,5 auf 1,25 Liter reduziert; gleichzeitig wurde der Preis für das Mineralwasser im Handel angehoben. Unterm Strich betrug die teils versteckte Preiserhöhung in einigen Supermärkten bis zu 50 Prozent. Viele Verbraucher fanden diesen rasanten Preisanstieg anscheinend besonders unverschämt, haben aber wohl auch wegen der Unverfrorenheit, mit der Danone Waters vorging, für Evian gestimmt.“

 

Jährlich mehr als 1000 Beschwerden

Was hier passiert, hat System, nicht nur bei DANONE. Das zeigen die Mitbewerber auf den Plätzen. Dort drängeln sich die großen und bekannten Marken um die Ränge: Choco Crossies von Nestle landen nur knapp abgeschlagen auf Platz zwei, gefolgt von Crunchips von Bahlsen und Miracoli Pasta Sauce von Mars. Mogelpackungen, bei denen der Inhalt einer Verpackung schrumpft, während der Preis des Produkts meist unverändert bleibt, haben System in der Lebensmittelwirtschaft, wie die VZ betont: „Jedes Jahr erhalten wir weit mehr als tausend Beschwerden zu Mogelpackungen.“ Dokumentiert werden diese Beschwerden in der Mogelpackungsliste der VZ unter Nennung der Namen von Produkt und Hersteller.

 

VZ sieht Politik in der Pflicht

Die Beteiligung von fast 25.000 Verbraucher an der Aktion zeigt den großen Ärger der Konsumenten, die durch die Mogelpackungen permanent mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden, konstatiert die VZ und fordert Konsequenzen: „Da Hersteller und Handel die Tricksereien nicht von sich aus beenden, ist es an der Zeit, dass die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher verbessert. Wir brauchen eine Transparenzplattform, auf der Hersteller vorab kleinere Füllmengen melden müssen.“

 

docFood meint

Die Forderung der VZ nach einer Transparenzplattform für Produkte, bei denen die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis geändert wird – zur Not mit dem entsprechenden politischem Druck – ist mehr als berechtigt. Wer Markenprodukte einkauft, will nicht jedesmal die Zutatenliste und das Füllgewicht kontrollieren. Er verlässt sich selbstverständlich darauf, dass in der Packung auch heute drin ist, was er gestern noch gekauft hat. Mogelpackung – das hört sich nach einer kleinen Schummelei an – man könnte es auch als bewusste Täuschung bezeichnen. Damit muss unbedingt Schluss sein.

Friedhelm Mühleib

Wie gefährlich Mineralöl wirklich ist

..und was die Diskussion über Mineralöl in Lebensmitteln mit dem Smog in Peking zu tun hat, erfahren Sie hier. Wieder einmal müssen wir uns mit der Frage beschäftigen: Wie gefährlich sind eigentlich unsere Lebensmittel? Foodwatch hat Lebensmittel auf Mineralölrückstände untersucht und warnt nun vor verschiedenen belasteten Produkten. Es handelt sich dabei ausschließlich um Trockenprodukte: Gries, Reis, Flocken, Nudeln, und Cornflakes. Doch worum geht es dabei eigentlich genau? Wie kommt Mineralöl in die Lebensmittel hinein? Und wie gefährlich ist das wirklich? Hier die Antworten von docFood
 

Worum also geht es?

Im Ölzeitalter sind Mineralöle überall – zumindest Spuren davon sind fast allgegenwärtig. So gibt es eine gewisse Grundbelastung der Umwelt mit Mineralölen. Wo Lebensmittel verarbeitet werden, kommen auch Mineralöle zum Einsatz – etwa als Schmier- und Hydrauliköle bei Ernte- oder Produktionsmaschinen, zur Behandlung von Jutesäcken, in denen Kakaobohnen transportiert werden oder als Staubbinder zur direkten Behandlung der Ernte. Mineralöle werden heiß, verbrennen und verdampfen – flüchtige Stoffe entweichen daraus – und können so in Kontakt mit den Lebensmitteln kommen. Wenn nun von Gefahren aus Rückständen die Rede ist, geht es vor allem um bestimmte Gruppen von aromatischen Kohlenwasserstoffen – so die chemische Bezeichnung: MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) und MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) identifiziert wurde – und vor allem die MOAH stehen unter dem Verdacht, stark krebserregend zu sein.
 

Wie kommt das Mineralöl in die Lebensmittel?

Man höre und staune: In erster Linie aus dem Verpackungsmaterial. Foodwatch erklärt: „Viele Lebensmittel stecken in Verpackungen aus Altpapier. Papier wieder zu verwerten ist zwar gut für die Umwelt, bringt aber bei der Verwendung als Lebensmittelverpackung gesundheitliche Risiken mit sich: Denn Altpapier enthält Mineralöle aus Druckfarben, die aus der Verpackung ins Lebensmittel übergehen. Mineralöle und andere Stoffe können entweder durch den direkten Kontakt oder über die Gasphase, also durch die sogenannte Migration, in das verpackte Lebensmittel übergehen. Wie viel der gefährlichen Stoffe migrieren, hängt vor allem davon ab, wie lange das Lebensmittel gelagert wird und wie es beschaffen ist.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt dazu: „Reis, Nudeln, Backmischungen, Semmelbrösel oder Popkorn für die Mikrowelle werden in Kartonverpackungen angeboten, die oft deutlich zu hohe Mineralölanteile enthalten. Diese Mineralölgemische, die z. B. aus Druckfarben von Zeitungen, Werbeprospekten oder anderen Kartonverpackungen stammen, gehen in die Lebensmittel über. Je länger sie gelagert werden, umso mehr. Mineralöle können negative Langzeitwirkungen im Körper haben und treiben den Experten die Sorgenfalten ins Gesicht. So können in der Leber, in Lymphknoten oder in den Herzklappen Entzündungen ausgelöst werden, ein Krebsrisiko ist nicht auszuschließen.“
 

Wie gefährlich sind die Rückstände aus Mineralöl wirklich 

Dazu schreibt das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) . „Kürzerkettige gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) werden vom Körper aufgenommen und können in einigen Organen gespeichert werden. Aus tierexperimentellen Studien ist bekannt, dass derartige Mineralölgemische zu Ablagerungen und Schäden in der Leber und den Lymphknoten führen können. Die genaue Zusammensetzung der Stoffgemische in Druckfarben, insbesondere der Fraktion, die aromatische Kohlenwasserstoffverbindungen (MOAH) enthält, ist nicht bekannt. Zu der die MOAH-Fraktion ausmachenden komplexen Mischung aus überwiegend alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen können auch krebserzeugende Substanzen gehören. Grundsätzlich sind solche Kontaminationen von Lebensmitteln unerwünscht. Aus Sicht des BfR sollten daher die Übergänge von Mineralöl aus Recyclingpapier und -pappe auf Lebensmittel minimiert werden. Neben MOSH und MOAH können in Lebensmitteln auch aus Polyolefinen stammende Oligomere, sogenannte POSH („polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons“) enthalten sein, wenn diese in Behältern aus bestimmten Kunststoffen aufbewahrt werden oder mit bestimmten Kunststofffolien verpackt sind.
 

Bedrohen die belasteten Lebensmittel die Gesundheit der Verbraucher

Sie allein sicher nicht. Mineralöl-Gehalte in Lebensmitteln allein stellen unter Zugrundelegung üblicher Verzehrsgewohnheiten und bisher gefundener Rückstandsmengen keine akute Gesundheitsgefährdung dar. Definitiv kann diese Frage schließlich nur vor dem Hintergrund der Gesamtaufnahme von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) beurteilt werden. Wie hoch diese ist, weiß die Wissenschaft derzeit nicht. Wichtig für Verbraucher: Wir sind permanent und überall von diesen Stoffen umgeben, wie eine Studie des Umweltbundesamtes deutlich macht: Ein großer Teil der PAK gelangt bereits durch Naturprozesse, wie Waldbrände oder Vulkanausbrüche, die nicht vom Menschen beeinflussbar sind, in die Atmosphäre. Auch die meisten von Menschen verursachten Emissionen aus Verbrennungsprozessen sind belastet. Im Ruß von Dieselmotorabgasen, etwa von Autos und LKWs, aber auch von Dieselzügen, Schiffen oder großen Maschinen sind PAK enthalten. Tabakrauch ist ebenfalls eine wesentliche Quelle für PAK. Auch Nahrungsmittel enthalten sie, zum Beispiel geräucherte und gegrillte Speisen oder Kakao und Schokolade. Teeröle, erdölbasierte Weichmacheröle und Industrieruße werden zum Teil in Produkten aus Gummi oder Weich-PVC verwendet. PAK gelangen durch Stäube, an die sie gebunden sind, sowie durch Abrieb von Gummiprodukten, zum Beispiel von Autoreifen, in die Umgebungsluft. 2010 wurden in Deutschland 191,5 Tonnen PAK in die Luft emittiert, davon ca. 93% von kleinen und mittleren Feuerungen in Haushalten und im Gewerbe, knapp 5% kommen aus Industrieprozessen, der Rest aus Großfeuerungsanlagen und dem Verkehr (weniger als 1%).
 

docFood meint

Vor dem Hintergrund dieser Dauerbelastung, vor der es kaum ein Entrinnen gibt, dürfte die gesundheitliche Bedrohung durch die Aufnahme von MOSH/MOAH kaum ins Gewicht fallen. Wer sich über MOSH und MOAH in Lebensmitteln aufregt, ohne auf die Gesamtbelastung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen aus unserem ‚ölverseuchten‘ Lebensstil einzugehen, springt zu kurz und sieht den Wald hinter ein paar kleinen Bäumen nicht mehr. Ein Blick auf die Menschen im Smog von Peking kann uns zeigen, wo der Kohlenwasserstoff-Hammer hängt.

 Dr. Friedhelm Mühleib

Lebensmittelkennzeichnung – was drauf ist, muss drin sein

Wenn Himbeeren und Vanille auf der Verpackung abgebildet sind, müssen Himbeeren und Vanille auch drin sein, so urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass im Produkt Zutaten vorhanden sind, die tatsächlich fehlen, heißt es in dem Urteil. Das gilt selbst, wenn die Inhaltsstoffe in der Zutatenliste richtig genannt werden.
Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eine Irreführung der Verbraucher künftig zu vermeiden.
 

Lebensmittelhersteller müssen umdenken

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Teekanne verklagt, weil auf der Packung des Früchtetees “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” Bilder von Himbeeren und Vanille zu sehen sind. Außerdem heißt es dort, “Früchtetee mit natürlichen Aromen”, “Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack” sowie “nur natürliche Zutaten”. Tatsächlich enthält der Tee weder natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere noch daraus gewonnene Aromen. Das “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” ist zwar mittlerweile vom Markt verschwunden, aber auch andere Lebensmittelhersteller müssen nun umdenken und dürfen nur auf der Verpackung abbilden, was tatsächlich im Produkt drin ist. Damit ist wieder ein wichtiger Schritt getan gegen die Täuschung der Verbraucher und für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bereits im Dezember 2014 ist die überarbeitete Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) in Kraft getreten, die einige Verbesserungen für Verbraucher enthält.
 

Neue Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel

Zu den Neuerungen gehören z.B. die Angaben von Allergenen auch auf loser Ware und die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel-Imitate. Außerdem wird die Nährwertkennzeichnung ab Ende 2016 für alle verpackten Lebensmittel verpflichtend sein. Sie regelt genau, welche Inhaltsstoffe angegeben werden müssen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils pro 100 mg oder 100 ml. Zudem muss die Schrift auf den Verpackungen eine Mindestgröße haben. Wer eingefrorenes und wieder aufgetautes Fleisch kauft, erkennt dies in Zukunft am Einfrierdatum “eingefroren am…”. Aus Sicht des vzbv ist die Kennzeichnung durch die neue Lebensmittel-Informationsverordnung in einigen wichtigen Punkten zwar transparenter geworden, in anderen gibt es aber immer noch reichlich Verbesserungsbedarf.
 

Tipp von docFood

Wer informiert ist und die Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln aufmerksam studiert, der ist meist gefeit vor irreführenden Informationen. Eine gute Übersicht über die neuesten Regelungen bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die in vielen Supermärkten ausliegt und die man hier herunterladen kann: www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung
Einen kritischen Blick auf die Regelungen wirft die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: EU-Lebensmittel-Informationsverordnung – wichtige Änderungen im Überblick

Melanie Kirk-Mechtel

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Lebensmittelklarheit: Produktbeschwerden helfen

Grasende Kühe auf der Milchpackung, Hinweise auf Produkteigenschaften, die eigentlich selbstverständlich sind oder missverständliche Angaben, die Liste der Verbraucherbeschwerden ist lang. In den zwei Jahren, die das Internetportal “lebensmittelklarheit.de” der Verbraucherzentralen nun online ist, wurden über 360 Lebensmittel veröffentlicht, von denen sich Verbraucher getäuscht fühlten. Von den aus Sicht der Verbraucherzentralen zu Recht bemängelten Produkten wurden 30 Prozent durch die Hersteller geändert.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass in punkto Kennzeichnung nicht noch weiterer Verbesserungsbedarf bestünde.
 

Ziele von “Lebenmittelklarheit”

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen bietet Informationen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln” gefördert. Die Plattform soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich zu Wort zu melden, wenn sie sich durch die Angaben oder die Aufmachung von Produkten getäuscht fühlen. Die Verbraucherschützer prüfen und beantworten jede Produktmeldung. Stellt sich heraus, dass die Beschwerde begründet ist, wird das Herstellerunternehmen benachrichtigt. So spiegeln die Produktmeldungen die Meinungen der Verbraucher an die Hersteller zurück. Ein Teil des Projektes ist zudem die begleitende Verbraucherforschung, die wichtige Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung schaffen soll.
 

Erfolge von “Lebensmittelklarheit”

Seit der Onlinestellung vor zwei Jahren haben rund 7.300 Verbraucher der Redaktion von “Lebenmittelklarheit” Produkte gemeldet, von denen sie sich getäuscht fühlten. Über 360 Lebensmittel wurden auf den Internetseiten veröffentlicht, entweder unter „Getäuscht?“, „Geändert“ oder „Erlaubt!“. An erster Stelle der Beschwerden standen Zutaten, die nicht in der angepriesenen Menge im Produkt steckten. Nicht zur Veröffentlichung geeignet waren zum Beispiel Meldungen, in denen es um falsche Gewichtsangaben oder um Hygienemängel ging, weil hier das Eichamt bzw. die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Rund ein Drittel der gemeldeten Produkte, für die die Verbraucherzentrale ein Täuschungspotenzial sah, wurden mittlerweile von den Anbietern geändert. Jedoch bedeutet eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung noch nicht in jedem Fall, dass diese optimal ist. Die Verbraucherzentrale aktualisiert und bewertet die Produktveränderungen.
 

Tipp von Doc Food

Wenn Sie sich von der Aufmachung oder der Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, dann zögern sie nicht, es der “Lebensmittelklarheit”-Redaktion zu melden. Sollte es tatsächlich Täuschungspotenzial besitzen, tragen Sie mit Ihrer Beschwerde zu mehr Verbraucherschutz bei!

Bildquelle: Gabi Schoenemann / pixelio.de

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