Gelenkmittel? Kannst Du vergessen!

Wenn’s draußen feucht und kalt wird, beginnen die Knochen zu knirschen und die Gelenke zu schmerzen – und das bei Weitem nicht nur Ü 60. Häufig fängt das große Reißen in den Knochen schon in den Vierzigern und Fünfzigern an. Wenn einem derart Übles widerfährt, ist das schon den Versuch mit einem der zahlreichen Nahrungsergänzungsmittel wert, die zur Linderung entsprechender Beschwerden angepriesen werden – oder?
 
Die Verbraucherzentralen haben nun 25 Präparate aus dem derzeitigen Produktangebot in einem Marktcheck untersucht, mit vernichtendem Ergebnis. Die Bewertungen der untersuchten Produkte durch die Verbraucherschützer reichen von wirkungslos bis riskant.
 

Gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so die Werbung der Hersteller. Zu diesem Versprechen stellen die Verbraucherschützer zusammenfassend fest:

  • Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
  • Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Hauptwirkstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben.
  • Besonders Produkte aus dem Internet verheißen aber oft mehr gesundheitlichen Nutzen als belegt und erlaubt ist.
  • Bei bestimmten Krankheiten und Allergien können die Mittel sogar gefährlich sein.

 

Wirkung ist nicht nachgewiesen

Die EU verbietet die Bewerbung von Glucosamin und Chondroitin mit Gesundheitsversprechen, weil die gesundheitliche Wirkung nicht bewiesen ist. Doch nach den Ergebnissen der Verbraucherzentrale halten sich bei weitem nicht alle Anbieter an dieses Verbot. Besonders Produkte aus dem Internet verheißen den Erkenntnissen der Tester zufolge oft mehr gesundheitlichen Nutzen als belegt und erlaubt ist. So fanden die Verbraucherschützer im Rahmen des Projekts „Klartext Nahrungsergänzung“ bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht demnach auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte.
 

Gesetzliche Höchstmengen fehlen

Die Verbraucherzentralen mahnen des weiteren an: „Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. Die Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrieben sind.“ Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.
 

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle

Um mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen im Einzelnen:

  • Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.
  • Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in größerem Umfang zu ahnden.
  • Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.
  • Verbraucher müssen besser über mögliche Risiken und wirksame Alternativen wie das Vermeiden von Übergewicht und regelmäßige Bewegung aufgeklärt werden.

Den ausführlichen Ergebnisbericht mit einer Übersicht der untersuchten Produkte (S. 23 – 25) können Sie hier herunterladen.

Dr. Friedhelm Mühleib

Quelle: Marktcheck der Verbraucherzentralen