Online-Einkauf von Lebensmitteln? Nein danke!

Wie werden Sie Ihre Lebensmittel in Zukunft einkaufen? Nach wie vor eigenhändig im Supermarkt oder demnächst nur noch per Online-Bestellung? Falls sie die Absicht haben, ihre Lebensmittel überwiegend auch weiterhin zu Fuß und mit allen fünf Sinnen im Laden einzukaufen, stimmen Sie mit 70% aller anderen Verbraucher überein. Das hat eine aktuelle Umfrage von FORSA im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergeben, die jetzt in Berlin von den Verbraucherschützern vorgestellt wurde.
 
Der größte Teil (70 %) der Befragten geht davon aus, auch in den nächsten 5 bis 10 Jahren seine Lebensmittel überwiegend vor Ort im Laden zu kaufen. Nur eine Minderheit (25 %) gibt an, bestimmte Waren, wie haltbare oder schwere Produkte – etwa Getränke– online kaufen zu wollen, frische Lebensmittel aber lieber weiterhin vor Ort zu besorgen.
 

Lebensmittel: Große Skepsis gegenüber Online-Einkauf  

Fast niemand (3 %) will Lebensmittel ausschließlich online kaufen – auch wenn das Angebot mit dem eines Supermarkts vergleichbar wäre. Auf die Frage, wie man den zunehmenden Online-Handel mit frischen Lebensmitteln bewertet, reagierten die meisten Befragten mit Skepsis: „Nur eine Minderheit (20 %) steht dem zunehmenden Online-Handel mit frischen Lebensmitteln positiv gegenüber. Die weit überwiegende Mehrheit (70 %) sieht diese Entwicklung eher negativ.“ Stellen die Autoren der FORSA-Umfrage fest.  Interessant dabei ist, dass die Jüngeren dem Online-Handel mit frischen Lebensmitteln genauso negativ gegenüber stehen wie ältere Verbraucher (..ausgenommen die Gruppe der über 60-jährigen, die den Online-Handel sogar zu knapp 80% ablehnt).
 

Verbraucherschützer: Qualität und Sicherheit müssen gewahrt bleiben!

Der Anteil des Online-Handel mit Lebensmitteln über verschiedene Lieferservices wie z.B. von REWE oder Kaufland am Gesamtumsatz des deutschen Lebensmittelhandels ist zwar immer noch verschwindend gering – wächst aber trotzdem stetig. Eine Entwicklung, die die Verbraucherschützer zumindest teilweise kritisch und mit Sorge sehen.  „Egal ob digital oder analog: Verbraucher müssen sich auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln verlassen können“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv und ergänzt: „Hersteller, Händler und Logistikunternehmer müssen sich jetzt auf Branchenstandards für Verpackung und Transport einigen.“ Gleichzeitig, so Müller, müsse die Lebensmittelüberwachung Lebensmittel, die über das Internet vertrieben werden, lückenlos überwachen. Verstöße müssten konsequent geahndet werden. Hierfür müsse durch entsprechende Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und EU-Ebene Rechtssicherheit hergestellt werden.
 

docFood meint

Welch ein erfreuliches Ergebnis, dass die Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Angebot im Online Handel nur sehr beschränkt vertrauen ! Wer sich seine Lebensmittel unbesehen schicken lässt, gibt ein Teil der Kontrolle über sein Essen ab. Das kann niemand wollen. Er wird auf die Dauer die Beziehung vor allem zu frischen Lebensmitteln verlieren – und damit auch die Fähigkeit zur Beurteilung ihrer Qualität. Die berechtigten Forderungen des vzbv kann man nur unterstützen. Es wäre allenfalls darüber nachzudenken, ob sie weit genug gehen, um die Sicherheit der Verbraucher ausreichend zu schützen.

Friedhelm Mühleib

Mogelpackung des Jahres: The Winner is EVIAN

And the winner is: EVIAN. Dem Wasser mit dem klangvollen Namen aus dem Hause DANONE  ist eine zweifelhafte Ehre zuteil geworden. Die 1,25-Liter-Flasche EVIAN ist „Mogelpackung des Jahres 2016“ – gewählt mit den Stimmen von knapp 9.000 Verbrauchern in einer Online-Umfrage der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Das Markenwasser ist beileibe kein Einzelfall. Deshalb fordert die VZ die Schaffung einer Transparenzplattform, auf der Hersteller kleinere Füllmengen melden müssen.
 
„Rasanter Preisanstieg unverfroren umgesetzt“ so begründen die Verbraucherschützer die Kür des Siegers. „Danone Waters hatte die Füllmenge der Evian-Flasche im April 2016 von 1,5 auf 1,25 Liter reduziert; gleichzeitig wurde der Preis für das Mineralwasser im Handel angehoben. Unterm Strich betrug die teils versteckte Preiserhöhung in einigen Supermärkten bis zu 50 Prozent. Viele Verbraucher fanden diesen rasanten Preisanstieg anscheinend besonders unverschämt, haben aber wohl auch wegen der Unverfrorenheit, mit der Danone Waters vorging, für Evian gestimmt.“

 

Jährlich mehr als 1000 Beschwerden

Was hier passiert, hat System, nicht nur bei DANONE. Das zeigen die Mitbewerber auf den Plätzen. Dort drängeln sich die großen und bekannten Marken um die Ränge: Choco Crossies von Nestle landen nur knapp abgeschlagen auf Platz zwei, gefolgt von Crunchips von Bahlsen und Miracoli Pasta Sauce von Mars. Mogelpackungen, bei denen der Inhalt einer Verpackung schrumpft, während der Preis des Produkts meist unverändert bleibt, haben System in der Lebensmittelwirtschaft, wie die VZ betont: „Jedes Jahr erhalten wir weit mehr als tausend Beschwerden zu Mogelpackungen.“ Dokumentiert werden diese Beschwerden in der Mogelpackungsliste der VZ unter Nennung der Namen von Produkt und Hersteller.

 

VZ sieht Politik in der Pflicht

Die Beteiligung von fast 25.000 Verbraucher an der Aktion zeigt den großen Ärger der Konsumenten, die durch die Mogelpackungen permanent mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden, konstatiert die VZ und fordert Konsequenzen: „Da Hersteller und Handel die Tricksereien nicht von sich aus beenden, ist es an der Zeit, dass die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher verbessert. Wir brauchen eine Transparenzplattform, auf der Hersteller vorab kleinere Füllmengen melden müssen.“

 

docFood meint

Die Forderung der VZ nach einer Transparenzplattform für Produkte, bei denen die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis geändert wird – zur Not mit dem entsprechenden politischem Druck – ist mehr als berechtigt. Wer Markenprodukte einkauft, will nicht jedesmal die Zutatenliste und das Füllgewicht kontrollieren. Er verlässt sich selbstverständlich darauf, dass in der Packung auch heute drin ist, was er gestern noch gekauft hat. Mogelpackung – das hört sich nach einer kleinen Schummelei an – man könnte es auch als bewusste Täuschung bezeichnen. Damit muss unbedingt Schluss sein.

Friedhelm Mühleib

Foodwatch macht mobil gegen Mineralöl

Ende Oktober veröffentlichte die Verbraucherorganisation Foodwatch eine Liste mit Produkten, die Rückstände aus Mineralöl aufwiesen. Foodwatch zufolge war in Deutschland jedes fünfte getestete Produkt (9 von 42) mit Mineralöl-Rückständen belastet. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um pflanzliche Trockenprodukte: Reis, Nudeln, Haferflocken, Weizengrieß und Cornflakes. Foodwatch warnt vor dem Verzehr aller Produkte, bei denen in den getesteten Proben Rückstände von Mineralöle nachgewiesen wurden, und forderte Hersteller und Handel auf, Rückrufe zu veranlassen.
 

Verzehrswarnungen von foodwatch

Betroffen sind neben dem Hersteller Euryza, dessen belastete Reis-Marke reis-fit bei den meisten Händlern weiter im Regal steht, noch sieben andere Produkte: ●reis-fit Spitzen-Langkornreis ● Müller’s Mühle Minuten Spitzen Langkorn Reis ● Korn Mühle Weichweizen-Grieß ● Rewe Bio Weichweizengrieß ● Kellogg’s Cornflakes ● Jonas Rote Linsen ● Hahne Haferflocken ● Sweet Family Puder Zucker (Nordzucker). Inzwischen haben verschiedene Hersteller und Händler reagiert. So hat der italienische Hersteller Curti den bei Kaufland vertriebenen und ebenfalls mit Rückständen aus Mineralölen belasteten „Curtiriso Langkorn-Naturreis“ aus dem Verkauf genommen. Die Handelskette Real hat auf die Warnung von foodwatch hin den Reis-fit Lankornreis aus den Regalen genommen und ausgelistet.
 

Streit mit REWE eskaliert

Andere Anbieter sehen dagegen keinen Handlungsbedarf. So hat REWE einen von foodwatch beanstandeten Bio-Weichweizengrieß als „unbedenklich“ eingestuft und foodwatch mit „rechtlichen Schritten“ gedroht. „Rewe behält sich ausdrücklich vor, im Sinne der Verbraucher rechtliche Schritte zu prüfen“, schrieb das Unternehmen am Donnerstag auf seiner facebook-Seite. Jetzt eskaliert der Streit: Nachdem Rewe selbst bislang nicht aktiv wurde, hatte foodwatch selbst einen öffentlichen Rückruf verbreitet sowie den Verbrauchern empfohlen, bereits gekaufte Grieß-Packungen in ihre Rewe-Filialen zurückzubringen und dort den Einkaufspreis zurückzuverlangen.
 

Sind die Warnungen unverhältnismäßig?

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) als Vertretung der Lebensmittelwirtschaft wirft foodwatch ein unverhältnismäßiges Vorgehen vor: Foodwatch beurteilt demnach abweichend von objektiven, wissenschaftlichen Einschätzungen einzelne Produkte als gefährliche Lebensmittel: „Es ist unverantwortlich, dass Foodwatch ein seit fünf Jahren erfolgreich bearbeitetes Thema skandalisiert und Anlass sieht, vor Produkten zu warnen, die längst bezüglich des Risikos minimiert sind.“ Nach Ansicht des BLL sollten Verbraucher nach den Regeln für öffentliche Lebensmittelwarnungen nur dann vor Lebensmitteln gewarnt werden, wenn diese eine akute Gesundheitsgefahr bedeuten können. Verunsichernde Aktionen zur „Warnung“ vor rechtmäßigen, unbedenklichen Produkten hält der BLL für gefährlich und bedenklich: Sie „verletzen die Grundsätze des verantwortlichen Umgangs mit Lebensmitteln und verwässern die Wahrnehmung des Verbrauchers für tatsächlich begründete Warnungen.“
 

docFood meint

Die in Lebensmitteln nachweisbaren Mineralöl-Rückstände stehen unter Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein sowie das Hormonsystem zu beeinflussen. Im Grunde ist der aktuelle Streit nur deswegen möglich, weil es immer noch keine gesetzlichen Höchst- bzw. Grenzwerte in Lebensmitteln gibt – obwohl Verbraucherschützer das seit Jahren fordern. Es gibt zwar sogenannte Richtwerte – die sind allerdings rechtlich nicht verbindlich. Nahezu alle Produkte in der Foodwatch-Untersuchung aus dem deutschen Handel halten die im Entwurf der „Mineralölverordnung“ vorgeschlagenen Richtwerte ein. Wie in Deutschland üblich, sind diese Richtwerte mit hohem Sicherheitsabschlag kalkuliert: Auch wenn ein Lebensmittel den Wert um bis zum doppelten übersteigt, besteht noch lange keine Gefahr für Leib und Leben.  So besteht beim Verzehr eines der von foodwatch monierten Produkte in haushaltsüblichen Mengen ein allenfalls ein minimales theoretisches Risiko, dass auf Grund fehlender Forschung derzeit nicht einmal beziffert werden kann. Weil dieses Risiko jedoch nicht ganz auszuschließen ist, gilt grundsätzlich: Da sich bei krebserregenden Substanzen keine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge definieren lässt, sollten Lebensmittel möglichst null Rückstände aus Mineralöl enthalten (mehr Hintergrund zur Bewertung des Rückstandsprobleme und zum Streit um Mineralöl in Lebensmittel gibt es auf dem tellerand-Blog zu lesen.)

 Dr. Friedhelm Mühleib

Foto: reishunger.de

Arsen in Reis – Vorsicht bei Reiswaffeln & Co.

Wie wir seit der schwarzen Komödie „Arsen und Spitzenhäubchen“ wissen, war Arsen vorzeiten ein beliebtes Gift. Ganz und gar nicht witzig ist die aktuelle Meldung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über Arsenverbindungen in Reis. Die können so erheblich sein, dass die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) warnt: Da das hochgradig giftige Halbmetall Arsen bereits in geringer Dosis zu Schädigungen führen und zudem Krebs erregend sein kann, sollten Verbraucher, die viel Reis und Reisprodukte zu sich nehmen, gewisse Vorsicht walten lassen.
Gerade Menschen, die aufgrund einer Zöliakie oder aus anderen Gründen glutenhaltiges Getreide meiden, sollten demnach ihren Speiseplan nicht allein auf der Basis von Reis gestalten. Weitere glutenfreie Getreidearten sind zum Beispiel Mais, Hirse und Buchweizen, außerdem die so genannten Pseudogetreide Quinoa und Amaranth.
 

Alternativen zu Reis

„Es ist wahrscheinlich, dass Menschen, die Arsen-belasteten Reis regelmäßig als Grundnahrungsmittel essen, ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen, wie etwa Lungenkrebs, haben“, sagt DGVS-Sprecher Professor Dr. med. Christian Trautwein von der Uniklinik RWTH Aachen. In Deutschland könnte dies möglicherweise Menschen betreffen, die an einer Zöliakie, einer Weizenallergie oder Weizensensitivität leiden und die üblichen Getreidesorten wie Weizen, Gerste oder Roggen meiden müssen. Die DGVS empfiehlt, statt Reis auch auf Mais, Hirse, Buchweizen, Quinoa und Amaranth auszuweichen und den Speiseplan zu variieren. Da Getreide häufig als Sättigungsbeilage dient, kann es bei glutenfreier Ernährung auch optimal durch Kartoffeln oder Hülsenfrüchte ersetzt werden.
 

Vorsicht bei Reiswaffeln, -flocken & Co.

Wer gerne Reis isst, sollte – wenn möglich – auf Testberichte zurückgreifen und wenig belastete Produkte bevorzugen. Denn die Belastung mit Arsen schwankt von Reissorte zu Reissorte und variiert zudem je nach Anbaugebiet. Sehr unterschiedlich sind auch die Giftmengen in verschiedenen Reisprodukten wie Reiswaffeln, -flocken oder -milch, die hauptsächlich von Kindern konsumiert werden. „Ausgerechnet in diesen Produkten kommen besonders hohe Konzentrationen von anorganischen Arsenverbindungen vor“, so Trautwein. Wegen ihres geringen Körpergewichts sind Kinder schon durch kleinere Arsenmengen relativ stark belastet. Daher sollten Kinder die genannten Reisprodukte nur in Maßen zu sich nehmen. Bei der Zubereitung von Reis empfehlen die Experten, das Kochwasser anschließend weg zu schütten, denn: „Die Arsenverbindungen gehen auch in die Flüssigkeit über, in der der Reis gekocht wird“, erklärt Professor Trautwein. „Bei Milchreis oder Risottogerichten bleiben diese im Topf“.
 

Tipp von docFood

Meldungen wie diese können – wenn sie falsch oder reißerisch formuliert werden – Ängste bei Verbrauchern auslösen. Für Panik gibt es jedoch keinerlei Grund, und so können Sie Reis – in Maßen – ruhigen Gewissens genießen. Nur bei der einseitig auf Reis ausgerichteten Ernährung und bei Kindern ist Vorsicht geboten.

Redaktion von docFood

Quelle: DGVS

Lebensmittelkennzeichnung – was drauf ist, muss drin sein

Wenn Himbeeren und Vanille auf der Verpackung abgebildet sind, müssen Himbeeren und Vanille auch drin sein, so urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass im Produkt Zutaten vorhanden sind, die tatsächlich fehlen, heißt es in dem Urteil. Das gilt selbst, wenn die Inhaltsstoffe in der Zutatenliste richtig genannt werden.
Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eine Irreführung der Verbraucher künftig zu vermeiden.
 

Lebensmittelhersteller müssen umdenken

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Teekanne verklagt, weil auf der Packung des Früchtetees “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” Bilder von Himbeeren und Vanille zu sehen sind. Außerdem heißt es dort, “Früchtetee mit natürlichen Aromen”, “Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack” sowie “nur natürliche Zutaten”. Tatsächlich enthält der Tee weder natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere noch daraus gewonnene Aromen. Das “Felix Himbeer-Vanille Abenteuer” ist zwar mittlerweile vom Markt verschwunden, aber auch andere Lebensmittelhersteller müssen nun umdenken und dürfen nur auf der Verpackung abbilden, was tatsächlich im Produkt drin ist. Damit ist wieder ein wichtiger Schritt getan gegen die Täuschung der Verbraucher und für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bereits im Dezember 2014 ist die überarbeitete Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) in Kraft getreten, die einige Verbesserungen für Verbraucher enthält.
 

Neue Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel

Zu den Neuerungen gehören z.B. die Angaben von Allergenen auch auf loser Ware und die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel-Imitate. Außerdem wird die Nährwertkennzeichnung ab Ende 2016 für alle verpackten Lebensmittel verpflichtend sein. Sie regelt genau, welche Inhaltsstoffe angegeben werden müssen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils pro 100 mg oder 100 ml. Zudem muss die Schrift auf den Verpackungen eine Mindestgröße haben. Wer eingefrorenes und wieder aufgetautes Fleisch kauft, erkennt dies in Zukunft am Einfrierdatum “eingefroren am…”. Aus Sicht des vzbv ist die Kennzeichnung durch die neue Lebensmittel-Informationsverordnung in einigen wichtigen Punkten zwar transparenter geworden, in anderen gibt es aber immer noch reichlich Verbesserungsbedarf.
 

Tipp von docFood

Wer informiert ist und die Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln aufmerksam studiert, der ist meist gefeit vor irreführenden Informationen. Eine gute Übersicht über die neuesten Regelungen bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die in vielen Supermärkten ausliegt und die man hier herunterladen kann: www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung
Einen kritischen Blick auf die Regelungen wirft die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: EU-Lebensmittel-Informationsverordnung – wichtige Änderungen im Überblick

Melanie Kirk-Mechtel

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Verbraucherzentrale mahnt Datenkraken ab

Die Ausspähung unserer Daten nimmt ungeahnte Ausmaße an – und kaum einer merkt es. Für Nivea, Kik und vier weitere große Unternehmen gibt es wegen übermäßigen Datenhungers nun von der Verbraucherzentrale NRW statt Likes den Stinkefinger – in Form einer Abmahnung.
Die Begründung: Die sechs Marken oder Unternehmen hätten auf ihren Websites den “Gefällt mir”-Button von Facebook nicht datenschutzkonform eingebaut. Die Folge: Facebook verfolgt jeden Klick der User auf den entsprechenden Seiten mit, ohne dass diese das wissen.
 

Darf ein Unternehmen den “Gefällt mir”-Button auf seiner Webseite integrieren?

Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW beantwortet die Frage mit einem klaren “Nein”, denn “schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons liest das soziale Netzwerk automatisch bei jedem bloßen Aufruf dieser Seiten mit. Darüber werden Besucher jedoch vorher weder ausdrücklich informiert noch können sie der Datenweitergabe widersprechen”, so die Auffassung der VZ. Wenn mit dem Einfügen der Buttons zu sozialen Netzwerken alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landet, schlagen die Unternehmen, so die VZ, “eine Brücke zu Facebook, die im Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung endet.” Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das unlauteres Geschäftsgebaren sowie ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Außerdem enttäuschen diese Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, die nicht damit rechneten, dass sie allein schon durch den “Gefällt mir”-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden.
 

Tipp von docFood:

Wer auf Webseiten mit Facebook-“Gefällt mir”-Button nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, sollte sich klar darüber sein, dass diese Aktivitäten dann sofort auch von Facebook mitgelesen werden. Wer das nicht will, sollte auf Seiten setzen, die sich fürs Mögen und Teilen auf einen herkömmlichen Link zu Facebook beschränken. Wer diesen Link dann gezielt anklickt, der kann davon ausgehen, dass die Datensammlungsmaschine erst damit aktiviert wird.
Ein kurzes Video zu diesem Video finden Sie hier: Warum widerspricht der Like-Button von Facebook dem Datenschutz?

Friedhelm Mühleib

Quelle: VZ NRW

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Mindesthaltbarkeitsdatum Adieu?

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln bald Geschichte? Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist jedenfalls dafür, dass die Angabe des MHD für lange haltbare Lebensmittel abgeschafft wird. Denn viele Verbraucher denken immer noch, dass das Produkt nach Ablauf des MHD verdorben ist und werfen es in den Mülleimer.
Pro Jahr wirft jeder Deutsche 82 Kilogramm Lebensmittel weg. Getreide, aber auch Zucker und Salz haben Haltbarkeitsdaten, die es zu überdenken gilt, um die Verschwendung von wertvollen Lebensmitteln zu reduzieren.
 

Haltbarkeitsdaten überdenken

“Wir müssen überlegen: Brauchen Zucker, Salz, Getreide oder andere haltbare Produkte wirklich ein Mindesthaltbarkeitsdatum?”, sagte Schmidt Anfang Mai 2015 der “Neuen Osnabrücker Zeitung“. Noch immer ist den meisten Verbrauchern nicht klar, was es mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf sich hat. Vielmehr wird es als Verbrauchsdatum wahrgenommen, nach dem das Lebensmittel nicht mehr genießbar ist. Dabei sagt das MHD lediglich aus, bis zu welchem Datum das produzierende Unternehmen garantiert, dass ungeöffnete und richtig gelagerte Produkte ihre spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behalten. Es handelt sich also um eine Garantie des Herstellers für bestimmte Qualitätseigenschaften. Dass hier ein gewaltiger Puffer einkalkuliert ist, bis das Lebensmittel wirklich nicht mehr genießbar ist, sollte sich jeder Konsument denken können – tut er aber meistens nicht.
 

Lebensmittelverschwendung reduzieren

Gerade Getreide, Zucker, Salz oder Essig sind fast unbegrenzt haltbar. Hier könnte es laut Verbraucherschutzminister Schmidt sinnvoller sein, das Produktionsdatum anzugeben, um in den nächsten Jahren “messbare Erfolge” bei der Bekämpfung der Nahrungsmittelverschwendung zu erzielen. Vor allem setze er aber auf Aufklärung und Information, denn “in Küche und Kochtopf per Gesetz einzugreifen, ist schwierig”. Mit seinem Vorstoß reagierte Schmidt auch auf die Forderungen einiger Länderkollegen, sich dem Ziel der EU anzuschließen, die Lebensmittelverschwendung bis 2025 um 30 Prozent zu senken. Bereits im vergangenen Jahr hatten mehrere EU-Mitgliedsländer wie die Niederlande und Schweden dafür plädiert, das Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel wie Nudeln oder Reis abzuschaffen. Deutschland gehört zu den Unterstützern dieser Offensive.
 

Tipp von docFood:

Viele Verbraucher verlieren die Orientierung, wenn Hinweise oder Erfahrungen mit der Haltbarkeit und Lagerhaltung von Lebensmitteln fehlen, wie eine Studie der Verbraucherzentrale NRW vor einigen Jahren ergab. Wertvolle Hilfestellung gibt der Flyer “Teller oder Tonne? Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum”, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Kampagne “Zu gut für die Tonne” im Jahr 2012 veröffentlicht hat. Auf dem Portal der Kampagne kann man zum Beispiel auch erfahren, wie das MHD von Milchprodukten ermittelt wird. Gut informiert können Sie viele Produkte noch lange genießen, statt sie in den Müll zu werfen.

Melanie Kirk-Mechtel

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Energy-Drinks – fliegen bis zum Absturz

Abtanzen bis zum frühen Morgen – Du willst mal wieder an die Grenzen gehen, Dich so richtig spüren. Für kleine Tiefs zwischendurch gibt’s schließlich Drinks, die Flügel verleihen, und schon ist die Power wieder da. Oder? Besonders beliebt sind die Flügelmacher im Mix mit Alkohol. Wodka Energy, Cool Bull, Gangsta’s Paradise, Stromschlag sind verheißungsvolle Versprechungen für einen coolen Rest der Nacht. Nur blöde, wenn der Stromschlag mal in die Pumpe geht.
Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA will nun gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit „Schritte“ gegen die umstrittenen Wachmacher diskutieren. Das freut die Verbraucherschützer, denn die fordern schon lange ein Abgabeverbot an junge Leute. Warum sie das tun, erklärt docFood im Folgenden.
 
Fünf Liter pro Nacht – keine Seltenheit
Besucher von Diskotheken, Musik- und Sportveranstaltungen sowie LAN-Partys trinken teilweise erhebliche Mengen an sogenannten Energy-Drinks. Fans der Fitmacher konsumieren nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beim Tanzen in Clubs im Schnitt 1 Liter Energy-Drink, meist gemischt mit alkoholischen Getränken. In Einzelfällen werden demnach bis zu 5 Liter innerhalb von 24 Stunden getrunken. Wer Energy-Drinks in größeren Mengen trinkt, sie mit Alkohol vermischt, wenig schläft oder sich körperlich anstrengt, muss mit im schlimmsten Fall mit dem Totalabsturz nach dem Höhenflug rechnen.Diese Risiken bestehen insbesondere bei koffeinempfindlichen Personen, wie z.B. Menschen mit bestimmten Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Die Interpretation dieser Befunde, zu denen u.a. Krampfanfälle, Tachykardien (Anstieg der Herzschlagfrequenz), Herzrhythmusstörungen, Rhabdomyolyse (Untergang von Skelettmuskelzellen), Agitiertheit, Hypertonie (Bluthochdruck), Atembeschwerden und psychotische Zustände gehören, ist schwierig, da vergesellschaftet mit den Energy-Drinks neben Alkohol teilweise auch Arzneimittel und Drogen eingenommen wurden.
 
Energy-Drinks & Drugs & Alcohol: Fatal Error!
Kommen Inhaltsstoffe von Energy-Drinks, Alkohol und schlimmstenfalls noch Wachmacherdrogen zusammen, kann es zum Systemabsturz kommen: Die Mischung von Ethanol, Koffein, Taurin, Glucuronolacton und vielleicht noch Amphetaminen (Speed) kann zu erheblichen Schäden im zentralen Nervensystem und Herzkreislaufsystem führen. Die negativen Wirkungen der einzelnen Stoffe verstärken sich zu einem giftigen Cocktail, der Energy-Cocktail wird zum gefährlichen Mix.* Gefährdet sind nicht nur nachtschwärmende Partygänger, Disco- und Festivalbesucher. Vor allem auf LAN-Partys mit langen Wachzeiten der Teilnehmer von bis zu zwei Tagen und zwei Nächten werden erhebliche Mengen an Energy-Drinks – häufig auch hier im Mix mit Alkohol – getrunken. Insbesondere die Kombi von Energy-Drinks scheint trotz der möglichen gesundheitlichen Risiken weit verbreitet. Kein Wunder, dass nach der BfR-Studie Verbraucherhinweise der Hersteller auf den Verpackungen meist unbeachtet bleiben – wer kann die nach drei Wodka-Energys schon noch lesen?
 
docFood meint:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein Abgabeverbot für koffeinhaltige Energy-Drinks an Jugendliche unter 18 Jahren. Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert seit längerem, den Verkauf von Energy-Drinks an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Verbote erscheinen gern als einfache Lösung – sind es aber nie. Ob das also funktioniert – gerade bei den Jungen? Da provoziert jedes Verbot die unmittelbare Suche nach seiner Umgehung. Was immer das Ergebnis ist: Es wird nichts Gutes sein. Deshalb Vorsicht mit Verboten. Wie wärs mit mehr Aufklärung und Gespräch. Man könnte Naina ergänzen: Gedichtanalyse in vier Sprachen – kein Problem. Umgang mit Suchtmitteln im Alltag – keine Ahnung. Absturz vorprogrammiert?

Friedhelm Mühleib

 
* Wer sich genau über die möglichen gesundheitlichen Folgen und die Wirkung auf einzelne Organe und Systeme informieren möchte, kann das im Detail hier nachlesen.

 

Ist das ein Regionalfenster?

Sieht zwar so aus – ist aber keins. Sie wissen nicht, was ein “Regionalfenster” ist?  Es ist ein neues Siegel, das eigentlich seit Januar 2014 verlässlich und überprüfbar darüber Auskunft geben soll, welche Lebensmittel tatsächlich aus der angegebenen Region kommen. Anbietern, die ihre Produkte mit ungenauen Werbeaussagen zur Herkunft vermarkten, sollte damit das Leben schwer gemacht werden. Eigentlich eine gute Sache, denn Verbraucher wünschen sich regionale Lebensmittel – aber verlässlich und eindeutig gekennzeichnet sollen sie sein. Doch leider scheint das freiwillige Regionalfenster, so wie es momentan konzipiert ist, nicht mehr zu sein als ein Siegel unter vielen. Dass es zu mehr Klarheit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern führt und missbräuchliche Werbung mit Begriffen wie “regional” oder “aus der Heimat” verhindert, ist nicht abzusehen
 
Zehn Monate nach Einführung des Regionalfensters sind 2.400 Lebensmittel mit der freiwilligen Kennzeichnung für regionale Lebensmittel ausgezeichnet, was Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jüngst als Zeichen für den großen Erfolg des Siegels gewertet hat. Doch wer im Norden, Osten oder Westen nach dem weiß-blauen Informationsfeld auf Produkten Ausschau hält, der wird nur selten fündig. Allein in Bayern ist das Zeichen bereits häufiger zu finden.

Niedrige Anforderungen und hohe Hürden

Regionalfenster: Schon mal im Supermarkt gesehen?

Regionalfenster: Schon mal im Supermarkt gesehen?


Der Begriff der Region ist beim Regionalfenster sehr weit gefasst: Eine ‚Region‘ muss demnach lediglich kleiner als Deutschland sein. Ob es Sinn macht, Gemüse aus 500 Kilometern entfernten Anbaugebieten als “regional” zu bezeichnen, ist mehr als fraglich. Schließlich wollen Verbraucher das “Ernährungshandwerk in ihrer Region unterstützen, um auch regionale Arbeitsplätze zu sichern”, wie der Minister selbst betont. Letztendlich muss aber mal wieder der Konsument selbst entscheiden, ob das Produkt seinen Ansprüchen an Regionalität entspricht. Eine klare Definition der Region wäre an dieser Stelle sehr hilfreich. Hierfür fehle aber “sowohl auf Bundes- wie auch auf EU-Ebene die notwendige Rechtsgrundlage”, wie “Regionalfenster e.V.”, der Trägerverein, der über die Vergabe des Regionalfensters entscheidet, auf seiner Internetseite schreibt.
 

Kleine Betriebe können sich Kennzeichnung nicht leisten

So können sich nun Großbetriebe mit dem Regionalfenster schmücken, obwohl sie im Zweifel wenig zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Kleine Erzeuger aus der direkten Umgebung können sich die Kennzeichnung aufgrund der Vorgaben zu Liefermengen oder Kontrollauflagen dagegen kaum leisten. Die Verbraucherzentralen kritisieren außerdem, dass bei zusammengesetzten Produkten nur ein Mindestanteil an regionalen Zutaten von 51 Prozent enthalten sein muss, Tiere erst in der Mastphase in der Region gehalten werden müssen und die Herkunft der Futtermittel nicht erfasst wird. Zudem ist das “Regionalfenster” eine reine Herkunftskennzeichnung, die weder Aufschluss über die Qualität gibt, noch darüber, ob die Produkte umweltverträglich oder fair erzeugt wurden.
 

Tipp von docFood

Wenn Sie Ihr Fleisch, Ihre Eier, Ihr Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt oder beim Bauern in der Nähe kaufen, können Sie im direkten Gespräch erfahren, wie die Lebensmittel erzeugt wurden. So gibt es auch keinen Zweifel darüber, welche Produkte wirklich aus der Region kommen.

Melanie Kirk-Mechtel

Die offizielle Seite zum Regionalfenster finden Sie hier.
Hilfe bei der Suche nach regionalen Erzeugern geben Portale wie foodroot.de oder mein-bauer.com
 
Bildquelle: Bluetenzauber / pixelio.de
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Wie fair ist fair?

Lebensmittel, fair gehandelt – das hört sich gut an. Wenn noch ein Fairtrade Siegel auf dem Produkt klebt, dann sollte alles richtig sein. Also Bahn frei für einen guten und politisch korrekten Kauf? Beileibe nicht, wie ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) am Beispiel von 31 Lebensmitteln aus Supermärkten, Drogerien oder Weltläden jetzt ergeben hat.
„Die ausgelobten fairen Eigenschaften von Lebensmitteln können Sie als Konsument nicht überprüfen. Es handelt sich um sogenannte Vertrauenseigenschaften. Daher haben Anbieter dieser Produkte aus unserer Sicht eine Bringschuld: Sie müssen die Kriterien für die Label oder das Wörtchen „Fair” im Produkt- bzw. Unternehmensnamen erläutern sowie die Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar und transparent machen. Eine klare Kennzeichnung ist das A und O, doch daran mangelt es oft.“ So kommentiert die vzhh die Ergebnisse. Bei der Hälfte der untersuchten Produkte gab es Mängel. Dabei beanstandet die vzhh insbesondere:
 
● Kennzeichnung: Zu klein, mangelhaft oder gar nicht erst vorhanden
Die Lesbarkeit der Zutatenliste lässt auf vielen Produktverpackungen zu wünschen übrig. Informationen zum fair gehandelten Anteil von Inhaltsstoffen werden so zum reinen Suchspiel. Minischrift und schwierig zu entziffernde Symbolik sind an der Tagesordnung. Doch es gibt auch Lichtblicke: „Einige vorbildliche Beispiele sind schon jetzt am Markt erhältlich“, lobt die vzhh.
 
Siegelwirrwarr
Die Siegel im Fairtrade Bereich sind inflationär. Allein 27 (!) unterschiedliche Siegel, Markennamen oder Auslobungen sowie teilweise auch Doppelkennzeichnungen mit Hinweisen auf eine faire Produktion wurden auf nur 31 Produkten gefunden. Klarheit sieht anders aus! Ein einheitliches, staatlich kontrolliertes Zeichen wie das Umweltzeichen „Blauer Engel“ mit nachprüfbaren Standards würde für mehr Transparenz beim Einkauf sorgen.
 
● Verwässerte Standards
Welcher Aufkleber bedeutet was, wofür steht er und was garantiert er? Oft ist nicht transparent, welche Standards hinter welchen Siegeln stecken. Manchmal ist die Herkunft der Rohstoffe nicht nachvollziehbar oder unauffindbar im Kleingedruckten versteckt. Dasselbe gilt für den prozentualen Anteil des Produktes, der tatsächlich fair gehandelt wurde. Die vzhh meint: Das ist den Konsumenten gegenüber alles andere als fair!
 
● Verschwiegener Mengenausgleich
Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer den sogenannten „Mengenausgleich“. Der muss in Deutschland nämlich auf dem Etikett ausgelobt werden. Diese Kennzeichnung fehlt häufig. Mengenausgleich bedeutet, dass im Erzeugerland faire mit konventionellen Produkten gemischt werden. Denn oft lohnt sich die Verarbeitung der geringen fairen Mengen als gesonderte Charge nicht. Dadurch gelangen auch konventionelle Rohstoffe in das Produkt. Nur der aus den verfügbaren Rohstoffen errechnete Anteil des Enderzeugnisses darf dann als fair gekennzeichnet werden: Während dann im Kleingedruckten irgendwo steht: “xx% fair gehandelter Anteil“, verlässt sich der Verbraucher oft auf das Siegel vorne drauf und glaubt, ein 100% fair gehandeltes Produkt zu kaufen. Besonders Kakao, Zucker und Tee unterliegen oft diesem Mengenausgleich. Wenn vorne Fairtrade draufsteht und hinten heißt es dann „20% fair gehandelter Anteil“, ist das bei Mischprodukten zwar gesetzlich erlaubt. Klarer und transparenter wäre es, den Anteil auch im Logo zu nennen, wie die Verbraucherzentrale meint.
 
● Der Trick mit dem Wasser
Der faire Anteil wird gerne künstlich erhöht, indem man bei flüssigen Produkten den Wasseranteil herausrechnet. So kann sich der Fairtrade-Anteil von einem Eiskaffee schon mal verzehnfachen – wie im Marktcheck der vzhh passiert.
 
docFood meint:
Faire Handels- und Produktionsbedingungen in den Erzeugerländern zu unterstützen, ist wichtig. Der aktuelle Marktcheck zeigt zwar bei vielen Produkten mit Fairtrade-Siegeln Mängel auf, doch auch die Verbraucherzentrale resümiert: „Das Glas ist halbvoll.“ Viele Firmen reagierten auf die Kritik der vzhh einsichtig und die meisten gelobten Besserung, indem sie zukünftig für bessere Lesbarkeit sorgen oder mehr Transparenz bei den Herkunftsangaben schaffen wollen. Das ist doch mal eine faire Reaktion – und lässt uns hoffen.
 
Wer sich für die Details der Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg interessiert, erfährt hier mehr.